Pilotübung des Katastrophenschutzes mit der Notfallstation in Wiesloch

Am gestrigen Samstag fand in Wiesloch die Pilotübung für Notfallstationen statt. Das Szenario ist dabei: Ein Atomunfall in einer der benachbarten Regionen, bei dem radioaktive Strahlung freigesetzt wurde. Was wäre dann zu tun?

Im Neckar-Odenwald-Kreis ist einer der Abrollbehälter „Notfallstation“ des Landes stationiert, der im Einsatzfall gemeinsam mit den Kreisen Rhein-Neckar, Heidelberg und Mannheim betrieben wird.

An der Übung haben sich daher zahlreiche Einsatzkräfte aus dem NOK beteiligt – darunter auch ein kleine Delegation der ELW2-Gruppe, die gemeinsam mit den Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen die Einsatzleitung unterstützten.

KATASTROPHENSCHÜTZER DER STÄDTE HEIDELBERG UND MANNHEIM SOWIE DES NECKAR-ODENWALD-KREISES UND RHEIN-NECKAR-KREISES ÜBTEN DEN ERNSTFALL


Am Samstag, 13. April 2019, fand am Zentrum Beruflicher Schulen Wiesloch eine Übung des Katastrophenschutzes der Stadtkreise Heidelberg und Mannheim sowie des Neckar-Odenwald-Kreises und des Rhein-Neckar-Kreises statt, die sich in einer Arbeitsgemeinschaft zum Betrieb einer Notfallstation zusammen geschlossen haben.
Über 500 Übungsteilnehmer, davon 200 Einsatzkräfte aus verschiedenen Fachdiensten, Organisationen und Behörden aus den vier beteiligten Gebietskörperschaften sowie des Landes Baden-Württemberg und des Bundes, errichteten und betrieben in der Kreissporthalle des Zentrums beruflicher Schulen des Rhein-Neckar-Kreises in Wiesloch eine so genannte Notfallstation, in der sich Betroffene nach einem Unfall mit radiologischen Stoffen auf eine mögliche Kontamination hin mit geeigneter Messtechnik überprüfen und erforderlichenfalls durch Duschen und Waschen reinigen lassen konnten.
Nach dem Übungstag in Wiesloch äußerte sich Prof. Hermann Schröder, Leiter der Abteilung Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg zufrieden über den Ablauf: „Das Zusammenspiel aller Beteiligten hat gut funktioniert“, so sein erstes positives Resümee. Gleichzeitig betonte er, warum diese Übung notwendig war: „Die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Stadt- und Landkreisen befindet sich auf einem hohen Niveau.  Es ist jedoch nicht damit getan, eine gute Ausrüstung zu haben. Im Ernstfall müssen die Menschen auch damit umgehen können – und dazu sind solche Übungen unerlässlich. Deshalb danke ich insbesondere den vielen ehrenamtlichen Kräften, die an der Übung mitgewirkt haben“.


Landrat Stefan Dallinger stimmte dem zu: „Die Übung verlief recht reibungslos. Wir hätten sogar durchaus Kapazitäten für deutlich mehr Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gehabt.“ Ein großes Dankeschön richtete er an alle Einsatzkräfte und sonstigen Akteure der Pilotübung sowie an die Anwohnerinnen und Anwohner des Zentrums Beruflicher Schulen, die für die Dauer der Übung Einschränkungen in der Verkehrsführung in Kauf nehmen mussten.

Jürgen Odszuck, Erster Bürgermeister der Stadt Heidelberg, betonte: „Wir wünschen uns natürlich alle, dass der Fall, für den wir heute trainiert haben, niemals eintritt. Damit man aber im Ernstfall gut gerüstet ist, sind solche Übungen unverzichtbar. Es freut mich, dass wir eine starke Arbeitsgemeinschaft über Stadt- und Kreisgrenzen hinweg zur Verfügung haben. In einer Krise müssen diese Einheiten schnell, effektiv und gut koordiniert zusammenarbeiten können.“

„Niemand plant zu versagen, aber viele versagen beim Planen“, so der Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises, Dr. Achim Brötel, und sagte weiter: “ Wenn es tatsächlich zu einem kerntechnischen Störfall oder einer vergleichbaren Situation käme, könnten wir es uns aber schlicht und ergreifend gar nicht leisten zu versagen. Deshalb müssen wir dafür entsprechende Vorsorge treffen. Für mich war es jedenfalls sehr beeindruckend zu sehen, wie bei dieser Übung wirklich jedes Rädchen ineinander gegriffen hat. Der Rhein-Neckar-Kreis, der Neckar-Odenwald-Kreis, sowie die Städte Mannheim und Heidelberg sind im Falle eines Falles hervorragend aufgestellt. Trotzdem gilt aber natürlich auch hier: jede Übung ist tausend Mal besser als ein einziger Ernstfall“.
Christian Specht, Erster Bürgermeister und Feuerwehrdezernent der Stadt Mannheim: „Die heutige Übung hat nochmals verdeutlicht, welche Herausforderungen bei großflächigen Schadenslagen auf die öffentliche Gefahrenabwehr wie beispielsweise die Feuerwehr zukommen. Es ist wichtig, dass in einer solchen Situation die Koordination zwischen den Kommunen und Kreisen sowie den einzelnen Rettungsorganisationen reibungslos abläuft. Diese Zusammenarbeit trägt den Gedanken des Schulterschlusses, der auf dem Maimarkt Mannheim schon seit vielen Jahren demonstriert wird und insbesondere die Leistungsfähigkeit der Hilfskräfte in diesem Teil der Metropolregion widerspiegelt.“
Ziel der Übung war eine Optimierung der Zusammenarbeit der verschiedenen Mitwirkenden im Katastrophenschutz. Die Übung wurde  erstmals nach den bundesweit gültigen Vorgaben durchgeführt, die nach den Ereignissen von Fukushima neu gefasst wurden. Sie hatte Pilotcharakter für Baden-Württemberg und dauerte von 8.30 bis kurz vor 17 Uhr.


Aufgaben einer Notfallstation
Kommt es in einem Kernkraftwerk oder beim Transport radioaktiver Stoffe auf der Straße, Schiene oder dem Luft- und Wasserweg zu einem Unfall mit der Freisetzung radioaktiver Stoffe kann es erforderlich werden, die Bevölkerung und die Einsatzkräfte in einer Notfallstation auf eine eventuelle radioaktive Kontamination zu untersuchen und erforderlichenfalls zu reinigen. Anzahl und Standorte der im Bedarfsfall einzurichtenden Notfallstationen ergeben sich lageabhängig und werden durch die zuständigen Regierungspräsidien festgelegt. Mit Aufbau und Betrieb der Notfallstationen, die sich ausschließlich außerhalb des gefährdeten Bereichs befinden, werden dann die unteren Katastrophenschutzbehörden beauftragt, die diese gemeinschaftlich einrichten.


Die konkreten Aufgaben einer Notfallstation sind:
Feststellung betroffener Personen aus dem von einer Freisetzung betroffenen Gebiet, auf eine mögliche Kontamination
Durchführung von Dekontaminationsmaßnahmen
Abschätzung einer eventuellen Strahlenbelastung sowie strahlenmedizinische Beratung
Erfassung betroffener Personen und deren Verbleib (Registrierung)
Zuweisung und Transport zu Unterkünften in Aufnahmebereichen
Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
Informationen zur radiologischen Lage im betroffenen Gebiet
Die Notfallstation ist grundsätzlich ein freiwilliges Angebot an die betroffene Bevölkerung. Die Stadt- und Landkreise empfehlen den Menschen diese Einrichtung aufzusuchen, wenn sie sich in einem Gebiet aufhielten, in dem radioaktive Stoffe freigesetzt worden sind.


Übung mit Pilotcharakter
Bei der Übung  am Zentrum beruflicher Schulen des Rhein-Neckar-Kreises in Wiesloch haben rund 100 Übungsdarstellerinnen und -darsteller die Notfallstation nach einem fiktiven kerntechnischen Unfall durchlaufen. Um die Übung so realistisch wie möglich zu gestalten, wurde für jeden Darsteller und jede Darstellerin eine persönliche radiologische Historie erarbeitet.   Hieraus resultierten  unterschiedliche  Wege und Kontrollmessungen innerhalb der Notfallstation. Das Spektrum reichte von sofortiger Entlassung, weil die Person unbelastet war, über verschiedene Stufen der Dekontamination – vom einfachen Händewaschen bis zur Dusche – bis hin zur Beratung durch  einen Strahlenschutzarzt bzw. -ärztin.
Die aus der nun  folgenden Übungsauswertung gewonnenen Erkenntnisse  werden den anderen Arbeitsgemeinschaften in Baden-Württemberg als Planungsgrundlage dienen.


Hintergrundinformationen
Notfallstationen werden ausschließlich außerhalb des von einer Freisetzung radioaktiver Stoffe betroffenen Gebietes eingerichtet. Hier eignen sich besonders Schulzentren oder Großsporthallen aufgrund der vorhandenen Infrastruktur. Für den Betrieb einer Notfallstation werden rund 200 Einsatzkräfte pro Schicht und damit 600 Helferinnen und Helfer am Tag benötigt. Daher schließen sich mehrere Stadt- und Landkreise zu Arbeitsgemeinschaften zusammen, die im Bedarfsfall auf Anordnung des zuständigen Regierungspräsidiums eine Notfallstation einrichten und gemeinsam betreiben. Die hierfür benötigte Spezialausrüstung wird auf elf Abrollbehältern, die vom Land Baden-Württemberg bereit gestellt werden, vorgehalten und umfasst neben hochempfindlichen Messgeräten und EDV-Ausstattung auch Schutzkleidung für die Einsatzkräfte sowie Informationsmaterialien.

Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Notfallstation Rhein-Neckar-Odenwald